Es geht im Wesentlichen darum, zahlungsunfähigen Geldstrafenschuldnern oder Personen mit gemeinnützigen Arbeitsauflagen die Möglichkeit zu geben, ihre Geldstrafe in eine gemeinnützige Arbeitsauflage umwandeln zu lassen bzw. die Auflage zu erfüllen. Unsere Aufgabe ist dabei zunächst die Beratung der Betroffenen, die Hilfestellung bei der formellen Abwicklung mit der zuständigen Justizbehörde, die Vermittlung der Betroffenen im Genehmigungsfall in eine geeignete Einsatzstelle, die sozialarbeiterische Betreuung während der Zeit der Erfüllung der Arbeitsauflage sowie die Koordination und die Kontrolle des gesamten Prozesses bis zur vollständigen Erfüllung der Auflage. Falls keine geeignete Einsatzstelle für die Betroffenen je nach Eignung und Neigung gefunden werden kann, werden diese direkt bei uns eingesetzt.

Ebenso werden staatsanwaltliche Arbeitsauflagen nach §153 StPO an uns vermittelt. Es handelt sich dabei um die Möglichkeit, durch Erfüllen gemeinnütziger Arbeitsauflagen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens zu erreichen.

Das Angebot „Schwitzen statt Sitzen“ wird also von zahlungsunfähigen Geldstrafenschuldnern zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen genutzt, gleichzeitig natürlich von der zuständigen Justizbehörde, die auf einen entsprechenden Antrag hin damit einverstanden sein muss, dass der straffällig gewordene Mensch seine Schuld durch freie und gemeinnützige Arbeit abgelten darf. Auch die Justiz hat dabei verschiedene Nutzen, u.a. bspw. die Vermeidung hoher Haftkosten, die Reduzierung der Gefangenenzahlen in überfüllten Haftanstalten und die Förderung des Resozialisierungsgedankens durch Vermeidung negativer sozialer Folgeerscheinungen von Haft im Allgemeinen

Es werden in diesem Zusammenhang jährlich ca. 200 Personen beschäftigt und/oder sozialarbeiterisch betreut.

Träger:

Pfälzischer Verein für Soziale Rechtspflege Zweibrücken e.V. 
Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV)