Vermittlung von Personen mit gemeinnützigen Arbeitsauflagen

beim

Pfälzischen Verein für Straffälligenhilfe Zweibrücken e.V.

 

Darstellung des Verfahrensablaufs und Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte

1. Verfahrensablauf

Bei dieser graphischen Darstellung handelt es sich um einen Ablaufbogen, der nicht starr und dogmatisch ist, aber die meisten Fälle betrifft. Ausnahmen sind unter bestimmten Umständen im Sinne der Kunden möglich. Weiterhin hängen einige beschriebene Punkte von der Art der verhängten Sanktion ab. Bei gemeinnützigen Arbeitsauflagen zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen müssen verfahrensrechtlich andere Dinge berücksichtigt werden als bei gemeinnützigen Arbeitsauflagen für strafrechtliche Verfahrenseinstellungen nach §153 StPO bei geringem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung. Ebenso werden gemeinnützige Arbeitsauflagen im Rahmen von zur Bewährung ausgesprochenen Freiheitsstrafen ebenfalls ein wenig differenziert gehandhabt. Bei dem dargestellten Verfahren handelt es sich um ein Modell, welches wie alle Modelle die Realität nicht in allen Einzelheiten abbildet. Es handelt sich also um eine typisierte Darstellung, die der Aufgabenstellung allerdings gerecht wird, wenngleich je nach Strafart die Umsetzung in unwesentlichen Dingen ein wenig abweichen kann.

Grundsätzlich ergeht fast zu jedem der im Folgenden näher beschriebenen Punkte eine entsprechende Information über den Sachverhalt an die zuständige und zuweisende Justizbehörde.

 

2. Beschreibung der Arbeitsschritte 

2.1. Information des Kunden über die Dienstleistung

 

Der Geldstrafenschuldner wird von Seiten der Staatsanwaltschaft bzw. vom Amtsgericht darüber informiert, dass er sich mit uns in Verbindung setzen soll oder er kennt uns aus einer früheren strafrechtlichen Angelegenheit dieser Art oder kommt über Mundpropaganda zu uns.

 

2.2. Kontaktaufnahme und Erstgespräch 

Nach der persönlichen oder telefonischen Kontaktaufnahme durch den Hilfesuchenden findet (evtl. zu einem späteren Termin) ein persönliches Erstgespräch statt, bei dem zunächst einmal psychosoziale Hilfe angeboten wird und gleichzeitig folgende Sachverhalte geklärt werden:

Klärung der persönlichen Verhältnisse, der familiären, beruflichen und sozialen Situation

Wurde bereits eine Tilgungsvereinbarung mit der zuständigen Justizbehörde angestrebt?

 

Kam es zu einer Vereinbarung oder warum nicht? Wenn ja, warum wurde die Vereinbarung nicht eingehalten?

In den meisten Fällen ist aufgrund der finanziellen Situation der Betroffenen eine finanzielle Regelung der Angelegenheit nicht möglich. Es kommt dann direkt zu Punkt   2.3. Falls doch werden entsprechende Vereinbarungen für den Betroffenen unter   Berücksichtigung der individuellen Situation und unter Einflussnahme auf die Vereinbarung selbst mit den zuständigen Justizbehörden getroffen.  

 

2.3. Vermittlungsgespräch 

Unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Betroffenen werden je nach Eignung und Neigung Vereinbarungen getroffen über die Einsatzstelle, d.h. über die gemeinnützige Einrichtung, in der die Auflage erfüllt werden soll, den Arbeitsbeginn sowie die Arbeitszeiten. Dabei dürfen selbstverständlich die Bedürfnisse der Einsatzstellen nicht vernachlässigt werden. Ausschlusskriterien für eine Vermittlung sind Delikte wie Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bzw. (starker) Suchtmittelabusus. Dies hat die Gründe, dass diese Personen entweder besonders betreuungsintensiv während der Erfüllung der Arbeitsauflage sind oder den Einsatzstellen aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit nicht zugemutet werden sollen.

Es herrscht Einsatzstellenmangel, und aufgrund der strukturellen Qualitätsmängel (zu hohe Fallzahlen, andere Aufgaben etc.) meiner Arbeit ist es mir kaum möglich, dem entgegenzuwirken.

Falls der Kunde aufgrund der eben geschilderten Umstände nicht für eine Vermittlung geeignet erscheint, wird ihm die Möglichkeit geboten, in der trägereigenen Einrichtung „Kirchbergwerkstatt“ seine Auflage zu erfüllen. Unsere eigene Einrichtung gilt sozusagen als Einsatzstelle für besonders schwierige Kunden. Dabei findet gleichzeitig eine sozialarbeiterische Betreuung statt und die sozialen Probleme können bearbeitet werden. Übersteigt der Hilfebedarf des Kunden die Leistungsfähigkeit der Einrichtung, kommt es zu einer Vernetzung mit anderen Fach- und Beratungsstellen.

 

2.4. Vermittlung 

Bei der Vermittlungsabsicht in eine trägerfremde Einsatzstelle nehme ich i.d.R. telefonischen Kontakt mit den Verantwortlichen vor Ort auf und frage den Bedarf nach einer Hilfskraft ab. Gleichzeitig informiere ich über die Problematik des Kunden. Bei Bedarf bzw. Kapazität der Einsatzstelle sende ich die notwendigen Unterlagen mit den näheren relevanten Informationen dorthin.

Der Kunde wird von mir schriftlich dazu aufgefordert, sich binnen einer (meistens zehntägigen) Frist dort zu melden und einen Termin für ein Vorstellungsgespräch bzw. die Arbeitsaufnahme zu vereinbaren.

Nach Ablauf der Frist frage ich bei der Einsatzstelle nach, ob der Betroffene sich gemeldet hat und wie der Sachstand ist.

 

2.5. Arbeitsaufnahme und Ableistung der gemeinnützigen Arbeit 

Bei Arbeitsaufnahme ergeht eine Meldung über die Vereinbarung und den übrigen Sachverhalt an die zuständige Justizbehörde. In unregelmäßigen und eher zufälligen Abständen (max. vier Wochen) wird von mir mit der jeweiligen Einsatzstelle Kontakt aufgenommen und der Sachverhalt und der Ablauf der Angelegenheit besprochen. Bei Komplikationen werde ich i.d.R. absprachegemäß von den Einsatzstellen informiert.

In unregelmäßigen Abständen, die von Fall zu Fall variieren und deren System ich bislang nicht erkennen konnte, fragen die zuständigen Justizbehörden bei uns als Vermittlungsstelle den Sachverhalt nach. In diesen Fällen nehme ich unter den gleichen Gesichtspunkten Kontakt mit der Einsatzstelle auf.

 

2.6. Komplikationen 

Bei Komplikationen interveniere ich in der Regel schriftlich und bitte den Kunden, zur Klärung Kontakt mit mir aufzunehmen, um alles weitere zu besprechen. In ganz wenigen Einzelfällen mache ich auch Hausbesuche. Ich versuche, die Komplikationen zu beseitigen und dem Kunden die weitere Erfüllung der Arbeitsauflage zu ermöglichen bzw. ihn dazu zu motivieren. Solche Komplikationen können bspw. sein: Längere unentschuldigte Abwesenheit des Vermittelten, längere krankheitsbedingte Abwesenheit, Nichtbefolgen von Weisungen, sozialversicherungspflichtige Arbeitsaufnahme und vieles mehr.

In jedem Fall ergeht ein entsprechender Bericht über den Sachverhalt an die zuständige Justizbehörde.

Im Falle von nachvollziehbaren Gründen für längere Unterbrechungen bitte ich bei der Justizbehörde um entsprechende zeitliche Zurückstellung unter Beschreibung des Sachverhalts. Unter sozialarbeiterischer Zielsetzung biete ich dem Kunden meine Hilfe bei der Problemlösung an.

Selbstverständlich kann sich auch der Kunde bei mir melden und meine Hilfe anfordern, wenn irgendwelche Probleme auftreten, die der Ableistung der Arbeitsauflage entgegenstehen oder andere soziale Probleme zu bearbeiten sind.

 

2.7. Abmeldung bei der zuständigen Justizbehörde / Vollzugsmeldung  

Im Falle des Abbruchs der gemeinnützigen Arbeit oder bei vollständiger Erfüllung ergeht eine Meldung, dass ich die Angelegenheit aus besagten Gründen zurückgebe.

Die Folgen meiner Zurückgabe sind bei den Justizbehörden im Falle der vollständigen Ableistung der gemeinnützigen Arbeitsauflage die Verfahrenseinstellungen bzw. der Abschluss des Verfahrens.

Bei Rückgabe in Folge von Arbeitsabbrüchen kommt der Sanktionierungsapparat erneut in Gang, was unter Umständen eine Inhaftierung des Kunden bedingt. Oftmals erhalten die Kunden aber wegen Überfüllung der Haftanstalten oder aktueller politischer Richtungen eine zweite Chance, die Angelegenheit mit unserer Hilfe zu regeln. Der Kreislauf beginnt dann erneut. 

 

3. Fazit:

Aufgrund meiner persönlichen Erfahrung kann festgestellt werden, daß es für eine erfolgreiche Ableistung der Arbeitsauflagen und für den Erhalt der Einsatzstellen sehr wichtig ist.

Insgesamt einfach die Zufriedenheit aller Beteiligten zu fördern und so zur erfolgreichen Erfüllung der Arbeitsauflage beizutragen, insbesondere

dem Betroffenen und der Einsatzstelle bei Bedarf einen kurzfristigen und umfassenden sozialarbeiterischen Service anzubieten

zu den Einsatzstellen während des Ableistungsprozesses regelmäßigen Kontakt zu halten und sich über den Verlauf bzw. die Zufriedenheit zu informieren, Konfliktpotentiale abzufragen und bei Bedarf Lösungen anzubieten

 die Bedürfnisse der Einsatzstellen unbedingt zu berücksichtigen

 dem Kunden unbedingt zu verdeutlichen, daß er bei Problemen Beratung und Hilfe findet und die Kontrollfunktion hinten ansteht

   die Einsatzstellen möglichst mit den Kunden zu bedienen, die ihren handwerklichen Bedarf decken, d.h. ihnen so „engagierte“ Personen vermitteln. Den Einsatzstellen anzubieten, daß sie sich bei bestimmten dort zu verrichtenden Arbeiten an uns wenden können und ich versuche, ihnen entsprechende Personen zu vermitteln.